Ausgewählte Hinweise, Termine und politische Entwicklungen zu Teilhabe, Barrierefreiheit und inklusiver Politik – sachlich zusammengefasst und direkt mit der Originalquelle verknüpft.
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Neue Norm für digitale Barrierefreiheit veröffentlicht
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit informiert über die neue Version V4.1.1 (2026-09) der EN 301 549. Die Norm beschreibt Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik und bezieht sich nun auf die WCAG 2.2.
Nach Angaben der Bundesfachstelle enthält die neue Fassung gegenüber der bisher maßgeblichen Version sechs zusätzliche verbindliche Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AA. Noch ist sie nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und deshalb derzeit weder für öffentliche Stellen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz noch für Unternehmen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz rechtsgültig.
Einordnung: Die neue Fassung gibt öffentlichen Stellen und Unternehmen eine aktuelle technische Orientierung. Für rechtliche Pflichten bleibt jedoch der jeweilige verbindliche Stand maßgeblich. Die Meldung verändert die Parteienbewertung nicht.
AccessibleEU: Workshop zu barrierefreien Dokumenten in Hamburg
AccessibleEU veranstaltet am 23. und 24. Oktober 2026 an der Universität Hamburg einen kostenfreien Workshop zur Barrierefreiheit von Dokumenten. Im Mittelpunkt stehen zugängliche Materialien für Schule, Hochschule und Arbeitswelt.
Der Workshop verbindet den Austausch über ein inklusives Netzwerk von Unterstützungs- und Umsetzungsstellen mit aktuellen Forschungs-, Lehr- und Schulungskonzepten. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Fachkräfte aus Hochschulen, Lehrende und Studierende. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei; Untertitelung und Gebärdensprachdolmetschung werden angeboten. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Einordnung: Barrierefreie Dokumente sind eine Voraussetzung für gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeit und Information. Der Termin bietet praktische und fachliche Orientierung; die Meldung verändert die Parteienbewertung nicht.
Bundestagsanhörung: Kritik an Schutzlücken bei der AGG-Reform
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 5. Oktober 2026 Sachverständige zur geplanten Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angehört. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate zu verlängern, eine Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einzurichten und deren Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichtsverfahren zu stärken.
Die Sachverständigen bewerteten den Entwurf unterschiedlich. Dr. Sigrid Arnade vom Netzwerk Artikel 3 kritisierte aus behindertenrechtlicher Sicht insbesondere, dass ein Recht auf angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit fehle. Sie forderte außerdem ein Verbandsklagerecht und weitergehenden Schutz vor Ausschlüssen von Menschen mit Behinderungen. Andere Sachverständige warnten dagegen vor einer zu weitgehenden Ausweitung oder sahen einzelne vorgesehene Änderungen positiv.
Einordnung: Die Anhörung dokumentiert konkrete Streitpunkte im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Ob und in welcher Form angemessene Vorkehrungen, Barrierefreiheit und zusätzliche Instrumente zur Rechtsdurchsetzung in das Gesetz aufgenommen werden, hängt von den weiteren parlamentarischen Beratungen ab.
BMG verweist zur Hilfsmittelversorgung auf geltendes Recht
Das Projekt Parteiencheck Behindertenpolitik 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22. September 2026 nach möglichen gesetzlichen Änderungen, der Qualität und Geschwindigkeit der Hilfsmittelversorgung sowie der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Reformprozessen gefragt.
Der Bürgerservice des BMG antwortete am 28. September 2026 und verwies auf die veröffentlichten Informationen des Ministeriums. Danach können medizinisch notwendige Leistungen nach § 33 SGB V neben dem Hilfsmittel selbst unter anderem Anpassungen, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, Einweisungen, Wartungen und technische Kontrollen umfassen. Die BMG-Informationen erläutern außerdem das Antragsverfahren, gesetzliche Zuzahlungen und mögliche private Mehrkosten. Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine Orientierungs- und Qualitätshilfe, aber kein abschließender Leistungskatalog.
Einordnung: Konkrete Angaben zu geplanten Reformen, einem Zeitplan oder einem umfassenden Beteiligungsverfahren enthält die Antwort nicht. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass es keine politischen Überlegungen gibt. Festhalten lässt sich nur, dass in dieser Antwort keine künftigen Änderungen angekündigt wurden. Die Rückmeldung ergänzt die Dokumentation, verändert die Parteienbewertung aber nicht.
Offizielle Information: Bundesministerium für Gesundheit – Hilfsmittel. Grundlage der zusätzlichen Einordnung ist außerdem ein BMG-Antwortschreiben vom 28. September 2026, das der Redaktion vorliegt.
· Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Bundesrat fordert Nachbesserungen bei Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 den Regierungsentwurf für ein Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz beraten. In der Debatte verlangten Ländervertreterinnen Nachbesserungen insbesondere bei der inklusiven Ausgestaltung, der Finanzierung und dem Verhältnis zwischen infrastrukturellen Angeboten und individuellen Hilfen.
Bundesfamilienministerin Karin Prien verteidigte den zweistufigen Reformweg. Sie stellte zugleich klar, dass Kinder und Jugendliche bei individuellem Bedarf auch künftig eine Einzelassistenz erhalten können müssen. Der Entwurf ist damit noch keine geltende Rechtslage; nach der Stellungnahme des Bundesrates wird das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag fortgesetzt.
Einordnung: Für die Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen wird entscheidend sein, ob individuelle Bedarfsermittlung und passgenaue Assistenz verlässlich erhalten bleiben, wie das Verhältnis zu Gruppen- und Infrastrukturangeboten geregelt wird und wer die zusätzlichen Aufgaben dauerhaft finanziert.
Ältere Meldungen bleiben mit Datum und Originalquelle nachvollziehbar. Die Einträge sind nach Monaten geordnet.
September 2026
· Kognitive Barrierefreiheit & Teilhabe
AccessibleEU: Kognitive Barrierefreiheit im Mittelpunkt
AccessibleEU veranstaltete am 30. September 2026 von 10 bis 16 Uhr in Berlin und online die Fachveranstaltung „Just Make It Simple! – Accessibility for People with Intellectual Disabilities“. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie kognitive Barrierefreiheit in Architektur, Kommunikation, digitalen Angeboten und öffentlichen Diensten von Anfang an berücksichtigt werden kann.
Das Programm bezog Menschen mit intellektuellen Behinderungen als Expertinnen und Experten ein. Für die Zugänglichkeit waren unter anderem eine Verdolmetschung in leicht verständliche Sprache, Deutsche Gebärdensprache, Live-Untertitel und eine grafische Dokumentation angekündigt.
Einordnung: Der Termin zeigte beispielhaft, dass Barrierefreiheit nicht auf technische Standards beschränkt ist. Verständliche Kommunikation und die direkte Beteiligung betroffener Menschen sind wesentliche Voraussetzungen für selbstbestimmte Teilhabe. Die Meldung verändert die Parteienbewertung nicht.
Archivhinweis: Die Veranstaltung fand am 30. September 2026 statt.
BMAS nennt nächste Schritte bei Eingliederungshilfe und digitalem Sozialportal
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf eine Anfrage des Projekts Parteiencheck 2026 weitere Angaben zu geplanten behindertenpolitischen Vorhaben gemacht. Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe sollen in gesetzliche Änderungen des SGB IX einfließen. Als Beispiele nennt das BMAS, das Gesamtplanverfahren grundsätzlich nur noch alle fünf statt alle zwei Jahre durchzuführen, wobei bei Veränderungen kürzere Abstände möglich bleiben sollen, sowie Regelungen zur gemeinsamen Leistungserbringung, dem sogenannten Pooling, bei Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Die Änderungen sollen nach derzeitiger Planung in ein Rechtsvereinfachungsgesetz aufgenommen werden. Das BMAS nennt als Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Mitte 2027 abzuschließen. Die Vorschläge sind noch keine geltende Rechtslage. Entscheidend wird sein, wie individuelle Bedarfsermittlung, kurzfristige Überprüfungen sowie das Wunsch- und Wahlrecht im späteren Gesetzentwurf abgesichert werden.
Zur Finanzierung verweist das Ministerium auf die Verantwortung der Länder und der von ihnen bestimmten Träger. Für einen gemeinsamen digitalen und barrierefreien Grundantrag gibt es noch keinen verbindlichen Einführungstermin. Er soll in die Sozialplattform der Länder integriert werden, die zu einem zentralen digitalen Sozialportal ausgebaut werden soll.
Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes befindet sich nach Angaben des BMAS weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Für die angekündigte Reform der Werkstätten für behinderte Menschen wird derzeit ein Gesetzentwurf erarbeitet; einen Zeitplan nennt das Ministerium noch nicht.
Zur zukünftigen Hilfsmittelversorgung verwies das BMAS auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Das BMG antwortete am 28. September 2026 und verwies im Wesentlichen auf die geltende Rechtslage; die Rückmeldung ist in einer eigenen Meldung dokumentiert.
Einordnung: Das Antwortschreiben enthält konkrete Planungsangaben, aber keine verbindlichen Zusagen. Maßgeblich bleiben die später veröffentlichten Gesetzentwürfe, parlamentarischen Beschlüsse und die praktische Umsetzung.
Archivhinweis: Der Beitrag wurde am 14. Oktober 2026 aus der Auswahl der fünf aktuellen Meldungen in das Newsarchiv verschoben.
NRW: Ausgaben für Eingliederungshilfe steigen auf 7,7 Milliarden Euro
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes IT.NRW lagen die Nettoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe 2025 bei 7,726 Milliarden Euro. Im Jahr zuvor waren es 7,244 Milliarden Euro; das entspricht einem Anstieg um rund sieben Prozent.
Für Leistungen zur sozialen Teilhabe wurden 5,1 Milliarden Euro brutto aufgewendet. Davon entfielen 4,1 Milliarden Euro auf Assistenzleistungen, fünf Prozent mehr als 2024. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Assistenzleistungen stieg um zwei Prozent auf 142.800. Die Bruttoausgaben für Teilhabe am Arbeitsleben lagen bei 1,7 Milliarden Euro, die für Teilhabe an Bildung bei 753 Millionen Euro.
Bei den gemeldeten Personenzahlen weist IT.NRW auf eine Untererfassung von mindestens 3.700 Personen im Jahr 2024 und mindestens 6.200 Personen im Jahr 2025 hin. Die Statistik beschreibt Ausgaben und gemeldete Leistungsfälle, nicht aber Qualität, Bedarfsgerechtigkeit oder Wirkung. Steigende Ausgaben sind deshalb weder automatisch ein Beleg für bessere Teilhabe noch für unwirtschaftliche Leistungen.
Eingliederungshilfe: Sorgen vor Kürzungen und die Position des BMAS
In einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses wurden Sorgen aufgegriffen, der Dialogprozess zur Eingliederungshilfe könne zu Leistungskürzungen führen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärte dagegen, der Prozess habe nicht auf Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen gezielt. Im Mittelpunkt hätten Bürokratieabbau und eine effizientere Leistungserbringung gestanden.
Der Dialogprozess wurde am 12. Juni 2026 abgeschlossen. Bund, Länder und Kommunen erarbeiteten Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Für die Einordnung bleibt wichtig: Die dokumentierte Zielsetzung des Dialogs ist keine Garantie dafür, wie spätere Gesetzgebung, Haushaltsentscheidungen oder die Praxis der Leistungsträger ausfallen. Konkrete Änderungen sollten deshalb anhand veröffentlichter Entwürfe und Beschlüsse geprüft werden.
Destatis: Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung mehr als verdoppelt
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 gut 174.000 Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit seelischer Behinderung gewährt. Das waren 115 Prozent mehr als 2014. Zu den Leistungen gehören unter anderem Schulbegleitungen, Integrationsassistenzen sowie Beratungs- und Therapieangebote.
Die Ausgaben für entsprechende Hilfen für Minderjährige lagen 2024 bei 3,5 Milliarden Euro. Destatis weist außerdem 111.700 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Schuljahr 2024/25 aus; 58 Prozent wurden an Regelschulen inklusiv unterrichtet. Die Zahlen beschreiben Nutzung und Ausgaben, bewerten jedoch nicht Qualität, Bedarfsgerechtigkeit oder Wirkung der Leistungen.
BMAS untersucht Digitalisierung und KI für inklusive Arbeit
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Forschungsauftrag ausgeschrieben. Untersucht werden soll, wie digitale Technologien und künstliche Intelligenz Beschäftigten mit altersbedingten, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen den Zugang zum Arbeitsleben erleichtern und ein inklusives Arbeitsumfeld unterstützen können. Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb ist der 30. September 2026.
BFSG: Barrierefreiheit muss im digitalen Alltag ankommen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen sowie Teile des Personenverkehrs. Nicht jede Website fällt automatisch unter das Gesetz; entscheidend ist, welche Dienstleistung dort für Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten wird.
Im Alltag wird Barrierefreiheit konkret, wenn Menschen beispielsweise einen Online-Kauf einschließlich Anmeldung und Bezahlung selbstständig abschließen oder digitale Reiseinformationen und elektronische Tickets nutzen können. Bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen unter anderem Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Zahlungsfunktionen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.
Verbraucherinnen und Verbraucher können Barrieren bei Produkten oder Dienstleistungen an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) melden. Erfahrungen aus dem Alltag bleiben damit wichtig: Erst ihre Sichtbarkeit zeigt, ob gesetzliche Anforderungen praktisch wirken.
Die Aktion Mensch bot eine kostenfreie digitale Schulung zu Grundlagen, Rahmenbedingungen und Praxis der Inklusion in lokalen Lebensräumen an.
Archivhinweis: Die ursprüngliche Veranstaltungsseite bei Aktion Mensch ist nicht mehr verfügbar. Die Meldung bleibt aus Dokumentationsgründen im Archiv. Zuletzt geprüft am 27. September 2026.
· Presseecho
kobinet-nachrichten berichten über den Parteiencheck 2026
Die kobinet-nachrichten stellen den Parteiencheck Behindertenpolitik 2026 vor. Der Bericht erläutert den Vergleich von sechs Parteien in sieben Themenfeldern und verweist direkt auf das Projekt und seine Ergebnisse.
Partizipationsfonds: neue Projekte für 2027 gesucht
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Förderung neuer Projekte ab 2027. Ziel ist, bundesweit tätige Organisationen von Menschen mit Behinderungen bei der gleichberechtigten Mitgestaltung zu stärken.
Bundesteilhabepreis 2026 würdigt inklusive Wege in Arbeit
Ausgezeichnet wurden drei Projekte, die den Übergang junger Menschen mit Behinderungen von Bildung in Ausbildung und Arbeitsmarkt unterstützen – darunter eine inklusive Schauspielausbildung und ein Mentoringprogramm.
Dialogprozess zur Eingliederungshilfe abgeschlossen
Bund, Länder und Kommunen haben Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe erarbeitet. Die Gespräche bezogen sich unter anderem auf Teilhabe an Bildung, Arbeit und im Sozialraum.
Die Meldungen liefern Kontext zu den Themenfeldern des Parteienchecks. Sie sind keine nachträgliche Bewertung einer Partei. Neue politische Entwicklungen werden erst dann in den Vergleich aufgenommen, wenn sie nach der dokumentierten Methodik geprüft und im Änderungsprotokoll kenntlich gemacht wurden.